Betreuung für Schülerinnen und Schüler

Zu Betreuungszwecken stellt die Schule für Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot zur Verfügung, sobald ein Erziehungsberechtigter in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist oder beide Erziehungsberechtigten in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind

1. keine Krankheitssymptome aufweist,

2. nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stand bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und

3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist.

Hier und im Bereich Download können Sie sich die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) herunterladen.

Schuleinschreibung für Schuljahr 2020/21 noch bis Dienstag, 24.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Ausnahmesituation wegen des Coronavirus kann die Schuleinschreibung für Ihr Kind nicht wie gewohnt stattfinden. Wir bitten Sie daher, alle Unterlagen, die Sie inzwischen zugeschickt bekommen haben, daheim sorgfältig auszufüllen und dann im Umschlag bis spätestens Dienstag, 24.03.2020 in den Briefkasten der Schule einzuwerfen bzw. an uns zurückzusenden. Wenn Sie beim Ausfüllen Fragen haben, können Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 13.00 Uhr gerne unter der Telefonnummer 64583 anrufen. Umgekehrt werden wir auch bei Ihnen anrufen, wenn wir nach der Rücksendung der Unterlagen noch Fragen haben sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Nowak, Rektor

Neueste Entwicklung zum Coronavirus

Ab Montag, den 16.03.2020, ist die Schule bis nach den Osterferien geschlossen. Alles weitere erfahren Sie hier in den nächsten Tagen. Bitte beachten Sie auch den Elternbrief (siehe Download), den Ihr Kind heute mit nach Hause bringt.

Konsequenzen für Eltern – Notfallbetreuung

Die Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen … ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 – nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Schülerinnen und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.

In welcher Form die Schuleinschreibung heuer stattfinden wird, erfahren Sie auch demnächst hier.

Neueste Entwicklung zum Coronavirus

Waren Sie in den Ferien oder danach in einem der aufgeführten Risikogebiete, dann darf Ihr Kind für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet die Schule nicht betreten, sondern muss zu Hause bleiben. Bitte rufen Sie uns dann unbedingt an. Alle Informationen für Eltern und Schulen finden Sie hier.

Bitte lesen Sie auch die folgenden Auszüge aus der Coronavirus Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 06.03.2020:

Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen und ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken.

Bundespolizeiorchester München spielt „Das Dschungelbuch“

Das Bundespolizeiorchester München war heute zu Gast an der ASS und präsentierte das bekannte Walt Disney Stück „Das Dschungel-buch“ den Kindern des Grünwalderkindergartens und den Schülern der ASS. Zu Beginn stellten die knapp 40 Polizistinnen und Polizisten ihre Instrumente und anschließend die einzelnen Tiere mit ihren Einlagen vor. Da durften natürlich der Bär Balu mit seinem Lied, „Probier’s mal, mit Gemütlichkeit“ und die Riesenschlange Kaa, die sich auf die Kunst des Hypnotisierens versteht, nicht fehlen. Außerdem traten selbstver-ständlich auch der Affenkönig King Louie und die Elefantenpatrouille mit ihrem Kommandanten Colonel Hathi auf. Hierbei durften einige Kinder dem Dirigenten, der den Colonel spielte, wie Elefanten hinter-herlaufen und andere wie Affen auf der Sprossenwand rauf und runter klettern. Zum besonderen Abschluss spielte das Blasorchester alle Melodien des Dschungelbuches in einem Stück von Anfang bis Ende durch. Herr Nowak bedankte sich für die großartige Vorstellung und forderte zusammen mit den Kindern lauthals eine Zugabe ein. Diese bekamen die Kinder auch und konnten dabei zusammen mit dem Dirigenten, Herrn Lombardi, das Orchester gemeinsam dirigieren.

Umgang mit Infektionsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus

29.02.2020

Sehr geehrte Eltern,

sicher verfolgen auch Sie über die Medien intensiv die Entwicklung bezüglich der Infektionen mit dem Corona-Virus. Wir wissen alle, dass sich die Informationslage dazu täglich ändern kann.

Zumindest im Moment ist die Situation in Bayern so, dass der Schulbetrieb ohne Einschränkungen weiterläuft. Sollte sich die Situation hier vor Ort ändern, werden wir Sie unverzüglich informieren, auch über die Homepage der Schule:   www.ass-neugablonz.de

Alle Klassen werden von uns im Unterricht ausführlich über den Infektionsschutz durch einfache Hygienemaßnahmen informiert, dabei geht es um richtiges Verhalten beim Niesen und Husten und um regelmäßiges und gründliches Händewaschen. So lässt sich auch die Weiterverbreitung der üblichen saisonalen Grippe oder anderer Erkältungskrankheiten eindämmen.

Für Verdachtsfälle und Reiserückkehrer gelten folgende Regeln:

  • Sollte Ihr Kind an einer unklaren Atemwegsinfektion erkranken und der Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus bestehen, z.B. nach einer Reise in ein Risikogebiet oder wenn Kontakte zu Personen bestanden, die aus einem Risikogebiet eingereist sind, informieren Sie bitte umgehend telefonisch Ihre Hausarztpraxis und die Schule.
  • Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss die Schule ebenfalls umgehend informiert werden.
  • Als Risikogebiete gelten dabei (neben Gebieten in China, Iran und Südkorea) im Moment insbesondere beliebte Reiseziele in Italien: die Lombardei samt Mailand und die Stadt Vo bei Padua

Ausführlichere Informationen finden Sie auch im beiliegenden Merkblatt (siehe Download), das das Bayerische Kultusministerium herausgibt.

Das Bayerische Kultusministerium informiert auch über:          https://www.km.bayern.de/eltern.html

Grundsätzlich sollten Kinder mit fieberhaften Infekten und/oder starkem Husten zuhause bleiben, um andere Kinder nicht anzustecken.

Wir hoffen, dass unsere Region und Neugablonz vom Infektionsgeschehen möglichst verschont bleiben, werden aber die Situation aufmerksam im Blick behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Nowak, Rektor

Karneval der Tiere

Am Freitag, den 14.02.2020, besuchten die Drittklässler der ASS den „Karneval der Tiere“. Die Taschenphilharmonie aus München brachte das für junge Ohren besonders eingängliche Musiktheater von Camille Saint-Saëns im Stadttheater Kaufbeuren zur Aufführung. Sichtlich beeindruckt folgten die Kinder den Klängen des Orchesters und den Worten des Erzählers. Die Bürgerstiftung Kaufbeuren hatte in Zusammenarbeit mit der Kulturwerkstatt, dem Kulturring und der Musikschule Kaufbeuren dieses Konzert organisiert und finanziert. Dafür recht herzlichen Dank.