Betreuung für Schülerinnen und Schüler

Zu Betreuungszwecken stellt die Schule für Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot zur Verfügung, sobald ein Erziehungsberechtigter in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist oder beide Erziehungsberechtigten in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind

1. keine Krankheitssymptome aufweist,

2. nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stand bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und

3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist.

Hier und im Bereich Download können Sie sich die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) herunterladen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert