Neueste Entwicklung zum Coronavirus

Waren Sie in den Ferien oder danach in einem der aufgeführten Risikogebiete, dann darf Ihr Kind für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet die Schule nicht betreten, sondern muss zu Hause bleiben. Bitte rufen Sie uns dann unbedingt an. Alle Informationen für Eltern und Schulen finden Sie hier.

Bitte lesen Sie auch die folgenden Auszüge aus der Coronavirus Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 06.03.2020:

Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen und ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken.

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